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Steuererklärung: Rechtsform Einzelunternehmen bei Elster

Frage von Gast | 25.05.2015 um 15:12

Bisher habe ich meine Steuererklärung immer auf Papier gemacht und persönlich beim Finanzamt abgegeben. Dieses Jahr versuche ich mich zum ersten Mal an einer elektronischen Einkommensteuererklärung und nutze das Elster-Formular (Elster Online).

Leider scheitere ich hier schon bei der Angabe zur Unternehmensform beziehungsweise Rechtsform meines Unternehmens. Ich habe ein klassisches Einzelunternehmen, keine Personengesellschaft und bin auch nicht im Handelsregister oder dergleichen eingetragen.

Die Unternehmensform muss ich an mehreren Stellen angeben, zum Beispiel in der Gewerbesteuererklärung im Feld "Rechtsform des Unternehmens" oder in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) im Feld "Rechtsform des Betriebs" angeben.

Als ich dafür noch die Formulare benutzt habe, konnte ich einfach in das betreffende Feld "Einzelunternehmen" eintragen. Jetzt stehen mir allerdings nur folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Aktiengesellschaft
  • Aktiengesellschaft u. Co. KG
  • Aktiengesellschaft u. Co. OHG
  • Andere Erwerbs- oder Wirtschaftsgenossenschaft
  • Atypische stille Gesellschaft
  • Ausländische Körperschaft
  • Ausländische Personengesellschaft
  • Europäische Aktiengesellschaft
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • GmbH u. Co. KG
  • GmbH u. Co. OHG
  • Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz
  • Kommanditgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Kreditgenossenschaft, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewährt
  • Landwirtschaftl. Nutzungs- oder Verwaltungsgenossenschaft
  • Nichtrechtsfähiger Verein, Anstalt, Stiftung oder anderes Zweckvermögen
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Sparkasse
  • Öffentl.-rechtl. Versorgungs-, Verkehrs- oder Hafenbetrieb
  • Realgemeinde
  • SCE Europäische Genossenschaft
  • Sonstige ausländische Rechtsformen
  • Sonstige juristische Person des privaten Rechts
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Sonstige Kapitalgesellschaft
  • Sonstige Kreditanstalt des öffentlichen Rechts
  • Sonstige natürliche Person
  • Sonstige Personengesellschaft (z.B. Grundstücksgemeinschaft o.Ä.)
  • Sonstiger Betrieb gewerblicher Art von jur. Personen des öffentlichen Rechts
  • Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)
  • Staatsbank
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Zentralkasse, die Kredite ausschließlich an ihre Mitglieder gewährt und sich auf genossenschaftl. Aufgaben beschränkt

Ich bin die Liste nun mehrfach durchgegangen und muss sagen, dass keine dieser Bezeichnungen so recht passen will. Das einzige was vielleicht noch ein bisschen passt wäre "Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz", da ich von zuhause arbeite, aber ich habe noch nie etwas von dem Heimarbeitergesetz gehört.

Ich frage mich, wer diese Liste erstellt hat. Unglaublich viele Spezialfälle, aber nicht einmal ein normales Einzelunternehmen ist dabei.

Kann mir vielleicht jemand von euch helfen? Was mache ich hier als Einzelunternehmer?

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36Beste Antwort40 Stimmen

Als normaler Einzelunternehmer solltest du in diesem Feld die Option "Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)" wählen.
26.05.2015 um 11:28

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