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Umsatzsteuervoranmeldung: Feld für Google Adsense Einnahmen

Frage von Gast | 02.04.2014 um 21:57

Ich betreibe einen kleinen Blog im Internet und finanziere das Ganze mit Google Adsense Werbung. Bisher hatte ich dafür ein Kleinunternehmen angemeldet, um beim Finanzamt alles korrekt zu versteuern.

Letztes Jahr ist mein Blog so stark gewachsen, dass ich aus der Kleinunternehmerregelung rausgeflogen bin. Das Resultat ist, dass ich heute über meiner ersten Umsatzsteuervoranmeldung sitze und nicht weiß, wo ich die Einnahmen von Google Adsense einzutragen habe.

Die Felder im Elster Online Formular hören sich irgendwie alle gleich an und keines will so recht für Google Adsense passen. Kann mir jemand einen kleinen Tipp geben?

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5Beste Antwort5 Stimmen

Die Google Adsense Einnahmen gehören in das Feld 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) der Umsatzsteuervoranmeldung.

Im Elster Online Formular dieses Feld unter "6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen". Die Angabe ist dort in vollen Euro einzutragen, das heißt die Cent-Beträge werden einfach abgeschnitten.

Wichtig: Du musst über die Google Adsense Einnahmen eine zusammenfassende Meldung (ZM) machen. Diese machst du auch ganz einfach über Elster (im Bereich Formulare/Umsatzsteuer findest du die Eingabemaske).

In der ZM gibst du einfach nur die Ust-IdNr von Google (IE6388047V) und die Einnahmen (wieder in vollen Euro) an. Als "Art der Leistung" ist außerdem "Sonstige Leistung" anzugeben.

Vielleicht auch interessant für dich: Google Adsense Einnahmen in der Umsatzsteuererklärung, der Einkommensteuererklärung und der EÜR.
05.04.2014 um 12:19

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