Darf man mit dem Fahrrad freihändig fahren?
Frage von Gast | 18.07.2016 um 22:28
Ich liebe es Rad zu fahren und das am liebsten freihändig. Am schönsten ist es, wenn man so in der warmen Sommerluft einen Berg hinunter radelt und dabei auch noch die Beine links und rechts von sich wegstreckt. So macht es mir wirklich am meisten Spaß!
Als ich gestern vom Schwimmen nachhause gefahren bin, hat mir ein Polizist allerdings den ganzen Tag vermisst. Ich fuhr wieder mit meinem Fahrrad so wie ich es am liebsten tue und der Polizist hat mich angehalten und gesagt, ich solle das unterlassen.
Bis in die Nacht hinein habe ich mich geärgert, der war bestimmt nur sauer, weil er arbeiten musste, während ich frei habe. Im Nachhinein ärgere ich mich auch deswegen, weil ich klein beigegeben habe. Vor Gericht wäre die Polizei sicherlich nicht damit durchgekommen, oder?
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Ich hoffe ich vermiese deinen Tag jetzt nicht noch mehr, aber der Polizist hatte mit seiner Ermahnung tatsächlich eine gesetzliche Grundlage.
Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 23 Absatz 3 StVO (Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) tatsächlich wie es sich mit dem freihändigen Fahren verhält:
(3) [...] Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Wenn du es also tatsächlich auf einen Rechtsstreit hättest ankommen lassen, wäre es noch viel schlimmer geworden. Auch weil nicht nur das freihändige Fahren sondern auch das Entfernen der Füße von den Pedalen verboten ist. Sei also lieber froh, dass es bei einer Verwarnung geblieben ist und der Polizist dir nicht noch eine Strafe aufgebrummt hat.
20.07.2016 um 15:38