Muss ich als Radfahrer den Radweg benutzen?
Frage von Enky | 18.10.2016 um 14:04
Ich bin oft mit dem Fahrrad unterwegs und würde am liebsten die ganze Zeit auf der Straße fahren.
Dennoch gibt es ja oft diesen extra gekennzeichneten Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Kürzlich - als ich mal wieder auf der Straße unterwegs war - hat mich ein Auto unsanft abgedrängt und mir gedroht, ich solle doch den Fahrradweg benutzen, das wäre Pflicht.
Ist es wirklich so, dass man den Radweg benutzen muss? Darf man nicht dort fahren, wo man möchte? Die Radwege sind oft sowieso mit Autos zugeparkt oder in einem so schlechten Zustand (Wurzeln, Schlaglöcher etc.) dass man dort kaum voran kommt.
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Sobald der Radweg mit dem runden blauen Schild mit dem weißen Fahrrad darauf gekennzeichnet ist, besteht in Deutschland tatsächlich die Pflicht, diesen Weg auch zu benutzen. Geregelt ist dies in § 2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung:
[...] Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. [...]
Ausnahmen
Deine angesprochenen Wurzeln oder die zugeparkten Radwege gehen in die Richtung genauso wie Glatteis oder meterhoher Schnee auf dem Fahrradweg.
18.10.2016 um 14:55
Das Gesetz wurde erneuert und verbietet das Fahren auf Gehwegen für Menschen über 10 Jahre.
09.11.2022 um 17:55