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Unterschied zwischen "sofort" und "unverzüglich"

Frage von Gast | 19.01.2015 um 10:59

Gibt es im rechtlichen Sinne einen Unterschied zwischen den Worten "sofort" und "unverzüglich" oder sind diese beiden Wörter synonym und haben die gleiche Bedeutung?

Ich meine zum Beispiel, was Verträge und Vereinbarungen angeht. Dort findet man ja manchmal den Begriff "sofort" und manchmal heißt es "unverzüglich".

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3Beste Antwort19 Stimmen

Der Begriff "unverzüglich" ist im Sinne von "ohne schuldhaftes Zögern" zu verstehen. Eine Legaldefinition findet sich in §121 BGB.

Mit "sofort" ist dagegen wirklich sofort im jetzigen Augenblick gemeint.

Während "unverzüglich" also durchaus heißen kann, dass es etwas dauert, besteht bei "sofort" wirklich sofortiger Handlungsbedarf. 

Mit "unverzüglich" ist also gemeint, dass man etwas in einer für die Sache angemessenen Zeit zu erledigen hat. Bei einer Lieferung wäre also eine Zeitverzögerung aufgrund eines Staus kein Problem und keine schuldhafte Verzögerung, während man von einer schuldhaften Verzögerung sprechen würde, wenn der Lieferant zum Beispiel zu spät los fährt oder absichtlich Umwege fährt.
Letztes Update am 17.09.2018 | Erstellt am 19.01.2015

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