Unterschied zwischen Kind, Jugendlicher, Heranwachsender, Erwachsener, Minderjährigkeit und Volljährigkeit
Frage von Pete | 11.06.2013 um 17:26
Wie die Überschrift ja eigentlich schon sagt, möchte ich gerne wissen was genau der Unterschied zwischen einem Kind, einem Jugendlichem, einem Erwachsenen und einem Heranwachsenden im Vergleich zu einem Minderjährigen und einem Volljährigen ist.
Gibt es dafür überhaupt eine genaue Definition oder Regelungen oder sind das teils Begriffe für die selbe (vielleicht auch unbestimmte oder nicht genau umrissene) Altersklasse?
Ähnliche Themen
Unterschied zwischen Baby, Säugling, Kleinkind, Kindheit und Kind
Frage | 1 Antwort
Zahnspange als Erwachsener?
Frage | 1 Antwort
Darf ich als Jugendlicher 7 Tage die Woche arbeiten?
Frage | 1 Antwort
Mac OS X: Unterschied zwischen APP und DMG
Frage | 2 Antworten
Unterschied zwischen Deklinieren und Konjugieren
Frage | 5 Antworten
Unterschied zwischen Pestizid, Fungizid und Herbizid
Frage | 1 Antwort
Unterschied zwischen Radweg und Fahrradstraße
Frage | 1 Antwort
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Die Beiträge auf askingbox.de sind Beiträge von Nutzern und sollen keine professionelle Beratung ersetzen. Sie werden nicht von Unabhängigen geprüft und spiegeln nicht zwingend die Meinung von askingbox.de wieder. Mehr erfahren.
Jetzt mitmachen
Stellen Sie Ihre eigene Frage oder schreiben Sie Ihren eigenen Artikel auf askingbox.de. So gehts.
Teils sind die Begriffe tatsächlich durch das deutsche Gesetz genau definiert, teils ist es auch etwas ungenauer und hängt von anderen Umständen ab. Soweit ich es recherchieren konnte sieht es für die einzelnen Begriffe - sortiert nach dem Alter - so aus:
Wie gesagt, das sind jetzt die deutschen Grundlagen. In anderen Ländern (auch wenn man die Begriffe versucht zu übersetzen) mag es andere Definitionen geben.
13.06.2013 um 19:41
Sehr gute Erklärung. Ergänzend kann man noch sagen, dass einige Altersgrenzen massive Auswirkungen haben. So ist ein "Kind" nicht strafmündig, kann also für Straftaten weder angeklagt noch verurteilt werden.
Für das Alter von 14 bis 18 Jahre gilt das Jugendstrafrecht, das für Jugendliche deutlich mildere Strafen vorsieht, als für Erwachsene. Für die Altersgruppe 18 bis 21 hat das Gericht die Wahl, das Jugend - oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, je nach Einschätzung der Reife des Heranwachsenden.
Im Jugendschutzgesetz gibt es nur 2 Definitionen:
Es gibt dort allerdings weitere altersabhängige Abstufungen der Ge- und Verbote.
22.11.2015 um 12:30