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Unterschied zwischen Kind, Jugendlicher, Heranwachsender, Erwachsener, Minderjährigkeit und Volljährigkeit

Frage von Pete | 11.06.2013 um 17:26

Wie die Überschrift ja eigentlich schon sagt, möchte ich gerne wissen was genau der Unterschied zwischen einem Kind, einem Jugendlichem, einem Erwachsenen und einem Heranwachsenden im Vergleich zu einem Minderjährigen und einem Volljährigen ist.

Gibt es dafür überhaupt eine genaue Definition oder Regelungen oder sind das teils Begriffe für die selbe (vielleicht auch unbestimmte oder nicht genau umrissene) Altersklasse?

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10Beste Antwort18 Stimmen

Teils sind die Begriffe tatsächlich durch das deutsche Gesetz genau definiert, teils ist es auch etwas ungenauer und hängt von anderen Umständen ab. Soweit ich es recherchieren konnte sieht es für die einzelnen Begriffe - sortiert nach dem Alter - so aus:

  • Kind: Die Kindheit beginnt mit der Geburt und endet je nach Definition zwischen 12 und 17. Nach dem §1 JGG "sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind". Darüberhinaus bleibt man natürlich auch in einem Hohen Alter noch "Kind" seiner Mutter.
  • Teenager: Teenager sind Personen, deren Lebensalter in den englischen Zahlwörtern den Bestandteil "teen" hat. Demnach geht es bei 13 los und endet bei 19 (thirteen bis nineteen).
  • Jugendlicher: Laut §1 JGG ist man in Deutschland vor dem Gesetz wenn man 14, 15, 16 oder 17 Jahre alt ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man aber auch gerne die Zeit zwischen 13 und 21 als Jugend.
  • Minderjährig: Minderjährige sind Personen, die noch nicht volljährig sind. In Deutschland sind das Menschen unter 18 Jahren. Minderjährige haben eingeschränkte Rechte und Pflichten, genießen vor dem Gesetz aber auch einen gewissen Schutz.
  • Volljährig/Erwachsen: Ein Volljähriger gilt juristisch gesehen als erwachsen. Dies ist man in Deutschland ab 18 Jahren (§2 BGB).
  • Heranwachsender: Als Heranwachsende bezeichnet man im deutschen Recht eine Person, die 18, 19 oder 20 ist - also zwar schon 18 aber noch nicht 21 Jahre alt ist (§1 JGG).

Wie gesagt, das sind jetzt die deutschen Grundlagen. In anderen Ländern (auch wenn man die Begriffe versucht zu übersetzen) mag es andere Definitionen geben.
13.06.2013 um 19:41

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517 Stimmen

Sehr gute Erklärung. Ergänzend kann man noch sagen, dass einige Altersgrenzen massive Auswirkungen haben. So ist ein "Kind" nicht strafmündig, kann also für Straftaten weder angeklagt noch verurteilt werden. 

Für das Alter von 14 bis 18 Jahre gilt das Jugendstrafrecht, das für Jugendliche deutlich mildere Strafen vorsieht, als für Erwachsene. Für die Altersgruppe 18 bis 21 hat das Gericht die Wahl, das Jugend - oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, je nach Einschätzung der Reife des Heranwachsenden. 

Im Jugendschutzgesetz gibt es nur 2 Definitionen: 

  • Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre
  • Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind

Es gibt dort allerdings weitere altersabhängige Abstufungen der Ge- und Verbote.
22.11.2015 um 12:30

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11 Stimme

Ja. Danke der aufschlussreichen Antwort. Noch eine Ergänzung:

In der Pädagogik bezeichnet man Jugendliche ab einem Alter zwischen 12 und 27 Jahren. Erst danach wird dann von den "Erwachsenen" gesprochen.

Da Jugendliche immer etwas früher - vor allem körperlich - heranreifen, befinden sich einige schon ab 10 Jahren in der Pubertät und ab 8 in der Vorpubertät.

MLG

Julia C.
23.01.2022 um 13:52

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