Gilt das beim Jobcenter als Bedarfgemeinschaft?
Frage von Gast | 23.03.2022 um 15:48
Hi. Was ist wenn ein Elternteil ein Haus erbt und das Kind dieses Elternteils dort ein Zimmer anmieten könnte mit Mitbenutzung aller weiteren Sanitärversorgungen und Grundstücke. Das Kind steckt in Hartz deswegen ist ein Umzug zum ererbten Haus des Elternteils davon abhängig wie das Jobcenter den Fall behandelt.
Ein Vorteil des Umzugs wären die geringer monatl. Miet- und Nebenkosten. Es gibt auch ein triftigen Grund für das Kind auszuziehen nämlich wegen Ruhestörung.
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Ich glaube nicht dass dein Plan aufgeht.
Auf der einen Seite wird dir das Amt unterstellen, dass diese Konstruktion nur dafür dient, die Miete abzuzocken und dich deine Eltern genauso auch umsonst wohnen lassen könnten.
Auf der anderen Seite wird man dir vielleicht auch ganz das Hartz-Geld streichen, wenn du plötzlich mit solchen Vermögenswerten aufwarten kannst.
Also lass das lieber oder spreche vorher mit dem Amt ab was da möglich ist.
23.03.2022 um 19:43