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Unterschied zwischen Erststimme und Zweitstimme

Frage von Gast | Letztes Update am 23.09.2021 | Erstellt am 14.09.2013

Bald ist wieder Wahl und ich muss leider zugeben, dass ich bis heute noch nicht genau verstanden habe, was eigentlich der Unterschied zwischen der Erststimme und der Zweitstimme ist. Und das, obwohl ich schon oft gewählt habe!

Vielleicht kann mir jemand helfen, dass ich das wenigstens jetzt zur nächsten Bundestagswahl verstehe und vielleicht sogar bei meiner Entscheidung für oder gegen eine Partei berücksichtigen kann.

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22 Stimmen

Mit deiner Erststimme wählst du den Direktkandidaten aus deinem Wahlkreis.

Mit deiner Zweitstimme wählst du eine Partei und keine bestimmte Person.
Letztes Update am 23.09.2021 | Erstellt am 14.09.2013

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1Beste Antwort1 Stimme

Dein Wohnort gehört zu einem Wahlkreis und in jedem Wahlkreis treten bestimmte Kandidaten an. Der Kandidat, der in deinem Wahlkreis gewählt wurde, zieht direkt in den Bundestag ein (Direktkandidat) und sollte dich und deinen gesamten Wahlkreis dort vertreten. Mit deiner Erststimme wählst du genau diesen Kandidaten. Dieser Kandidat muss übrigens nicht einmal einer Partei angehören, es reicht die Mehrheit der Erststimmen in seinem Wahlkreis, um in das Parlament einziehen zu können. Insgesamt gibt es in Deutschland 299 solcher Wahlkreise, in denen jeweils etwa gleich viele Wähler ihren Wohnsitz haben.

Mit deiner Zweitstimme wählst du keinen einzelnen Kandidaten sondern eine bestimmte Partei. Damit wird die Sitzverteilung im Bundestag bestimmt. Jede Partei hat vor der Wahl Listen mit ihren Kandidaten aufgestellt. Je nachdem, wie viele Zweitstimmen eine Partei bekommen hat, umso mehr Politiker darf sie von ihrer Liste ins Parlament schicken. Allerdings muss eine Partei dafür mindestens 5% der Zweitstimmen bekommen haben (Fünf-Prozent-Hürde). Nur wenn eine Partei in drei Wahlkreisen Direktmandate bekommen hat, darf sie Politiker in den Bundestag schicken, obwohl sie unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt.

Verteilung im Bundestag

Im Bundestag gibt es nun 598 Sitze. Diese Sitze werden zunächst aufgrund der Zweitstimmen unter den Parteien aufgeteilt. Anschließend werden diese Sitze mit den Direktkandidaten, die sowieso in den Bundestag einziehen, aufgefüllt. Übrige Plätze gehen dann an die Kandidaten, die auf den Listen stehen in der Reihenfolge wie sie auf der Liste stehen.

Gedankenspiel: Was passiert nun eigentlich, wenn es eine Unausgewogenheit zwischen Erststimmen und Zweitstimmen gibt? Nehmen wir an, eine Partei würde alle Wahlkreise gewinnen, dann würden auch alle Direktkandidaten dieser Partei ins Parlament einziehen. Hätte die Partei gleichzeitig aber nur 20% aller Zweitstimmen und eine andere Partei 80%, so müsste auch dieses Gleichgewicht im Parlament hergestellt werden. Das hieße, die Direktkandidaten blieben auf jeden Fall im Parlament, gleichzeitig würde das Parlament aber so durch Abgeordnete der anderen Partei erweitert werden, dass diese Partei trotzdem auf 80% im Parlament kommt.
16.09.2013 um 04:44

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