1517 Stimmen

Darf ich bei der Wahl auch nur meine Erststimme oder nur meine Zweitstimme abgeben?

Frage von Gast | Letztes Update am 23.09.2021 | Erstellt am 10.02.2017

Sowohl bei der Bundestagswahl als auch bei der Landtagswahl gibt es ja die Erststimmen und die Zweitstimmen. Mit der Erststimme wählt man direkt einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis, mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

Nun ist es so, dass meine bevorzugte Partei keinen Kandidaten in meinem Wahlkreis stellt. Aus diesem Grund würde ich gerne nur meine Zweitstimme für diese Partei abgeben und meine Erststimme verfallen lassen, da mir aus dieser Liste keine Partei zusagt.

Geht das? Kann ich meine Erststimme einfach weglassen? Oder ist damit der gesamte Stimmzettel ungültig und meine Partei erhält auch meine Zweitstimme nicht?

AntwortenPositivNegativDatumStimmen
13Beste Antwort13 Stimmen

Es ist tatsächlich erlaubt, nur eine seiner Stimmen abzugeben. Mache dann einfach nur das Kreuz bei der Erststimme oder bei der Zweitstimme und lasse die andere Seite des Stimmzettels einfach frei. Damit wird nur eine deiner Stimmen gewertet und die andere Stimme gilt als ungültig.

Wie auch bei der Abgabe von zwei Stimmen, ist es sehr wichtig, wirklich nur das Kreuz auf dem Stimmzettel zu machen. Sobald du etwas anderes auf den Stimmzettel schreibst, malst oder kommentierst, wird dein Stimmzettel nämlich auch in diesem Fall ungültig. Also nicht einen Vermerk auf den Stimmzettel schreiben, dass man nur den Gebrauch von einer seiner Stimmen macht oder ähnliches.
11.02.2017 um 23:23

AntwortenPositiv Negativ
44 Stimmen

Wenn ich nur eine Stimme abgeben will, wie kann ich verhinden, dass die freie Stimme nachgetragen wird?
23.09.2017 um 22:28

AntwortenPositiv Negativ
22 Stimmen

Sehr guter Punkt! Da deine Stimme bei jeder Anmerkung auf dem Wahlzettel sonst ungültig werden würde, geht das eigentlich nicht.

Es sei denn du nimmst dein Bürgerrecht war und schaust den Auszählern ab 18 Uhr über die Schultern.
24.09.2017 um 13:42

Positiv Negativ
22 Stimmen

Als langjähriger Wahlhelfer kann ich mit Fug und Recht und voller Überzeugung behaupten: Wahlbetrug passiert NICHT im Wahllokal und auch NICHT während der Auszählung.

D.h. die Wahlhelfer haben bei der Auszählung andere Dinge im Kopf, als fehlende Kreuze nachzutragen.

Tatsächlich aber passiert Wahlbetrug und zwar im Großen Stil - neben der manipulativen Komponente in den medialen Berichterstattungen - an fünf expliziten Stellen:

a) Der Aufstellung des Wählerverzeichnisses. Keiner weist hier eine Wahlberechtigung nach §12 Als, 1 BWahlGG nach. Niemand muss seinen Staatsangehörigkeitsausweis/ -nachweis (nein, der Perso ist kein solcher Nachweis!) oder seine EStA-Bestätigung vorlegen, um im Wählerverzeichnis eingetragen und damit wahlberechtigt zu sein. Somit sind im Wählerverzeichnis nachweislich auch Wähler verzeichnet, die die Voraussetzungen nach §12 Abs. 1 BWahlG nicht erfüllen und KEINEN interessiert das!

b) Es erfolgt KEINE Abgleichung zwischen Wählerverzeichnis im Wahllokal (und den dort eingetragenen Wahlscheinbeantragungen) mit dem Wählerverzeichnis bei der Briefwahl. Das sind jeweils zwei unterschiedliche Wählerverzeichnisse (je nach Wahl-Bezirk) und keiner überprüft, ob Herr Schulze oder Herr Meier die im Wahllokal vor Ort die Stimme abgegeben haben, tatsächlich keine Briefwahlunterlagen erfasst haben. Genausowenig interessiert bei der Auszählung (eigentlich der Öffnung der Wahlbriefe - ein separater Vorgang) die Überprüfung, ob der Wählende tatsächlich "existiert" und - siehe a) "berechtigt" ist. Sofern der Name im Wählerverzeichnis (des Briefwahlbezirks) auftaucht, ist den Wahlhelfern alles andere egal.

c) der Weiterleitung der Ergebnisse. Damit ist nicht das Melden der Ergebnisse in der Meldekette gemeint, sondern die sog. "Feststellung des amtlichen Endergebnisses". An dieser Stelle wird am Häufigsten manipuliert. Oft ohne Wissen und ohne Zutun der beteiligten Wahlhelfer/Schriftführer und Wahlleiter.

d) der Zulassung, Bearbeitung und Entscheidung über Beschwerden/Wahlanfechtungen. Zwar gibt es immer mal wieder Nachzählungen - und diese finden in der Regel eben ohne Wahlbeobachter statt - aber im Großen und Ganzen ändern solche Nachzählungen kaum etwas am eigentlichen Ergebnis. Teilweise werden derartige Anfechtungen auch gezielt für Manipulation genutzt. Ich kenne Wahlleiter, die etliche Wahlscheine als "gültig" einstuften, obwohl sie nach den geltenden Regeln nicht gewertet hätten dürfen. Ebenso obliegt eine letztinstanzliche Entscheidung, wem die Stimme zugeordnet wird, immer dem Wahlleiter, der wiederum in den allermeisten Fällen selbst von einer Partei gestellt wird und keineswegs neutral anzusehen ist.

e) dem Wahlverfahren und der Sitzverteilungsberechnung. Dieses begünstigt - je nach Auslegung - größere oder kleiner Parteien unverhältnismäßig und verzerrt das abgegebene Meinungs-/Stimmungsbild (Absolutwerte) zum dann ermittelten Sitzverteilungsbild. Das BVerfG hat genau in diesem Zusammenhang eine TIEFGREIFENDE Änderung des Wahlverfahrens angemahnt - bis heute ist diesbezgl. jedoch nichts geschehen. Das Einzige Ergebnis ist, dass die Parlamente immer aufgeblähter werden, das Kernproblem des Wahlverfahrens jedoch nicht beseitigt ist.

Zur Gültigkeit des Stimmzettels ist §39 BWahlG heranzuziehen und ebenfalls der vom Bundeswahlleiter in diesem Zusammenhang herausgegebene Grundsatz:

"Der Wille des Wählers bzw. der Wählerin muss eindeutig zu erkennen sein."

Ein Durchstreichen mit einer Linie und damit das Ungültigmachen der nicht gewollten Stimme ist durchaus ein legitimes Mittel, da damit EINDEUTIG zu erkennen ist, dass lediglich die eine Stimme, nicht aber die andere Stimme abgegeben wird.
23.09.2021 um 16:57

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-11 Stimme

Kann ich auch nur eine Stimme (Zweitstimme) abgeben, wenn mir keiner der Kandidaten zusagt? Darf ich dann auch die betreffende Erststimme durchstreichen?
24.09.2021 um 18:15

AntwortenPositiv Negativ
11 Stimme

Alles was angesprochen wurde gilt natürlich für beide Richtungen.

Also unabhängig davon, ob nur die Erststimme gegeben (und die Zweitstimme freigelassen wird) oder andersherum (die Zweitstimme gegeben und die Erststimme ausgelassen wird).
24.09.2021 um 18:41

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