00 Stimmen

Muss man auch als Kleinunternehmer eine EÜR abgeben?

Frage von Gast | 15.03.2018 um 18:24

Ich bin Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und habe bisher noch nie eine Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) mit meiner Steuererklärung abgegeben.

Nun hat mich ein Freund darauf hingewiesen, dass die Abgabe einer EÜR auch für Kleinunternehmer verpflichtend wäre. Ich kann es kaum glauben, bis jetzt habe ich immer einfach nur eine formlose Gewinnermittlung eingereicht und das Finanzamt hat sich darüber nie beschwert. Hat sich da etwas geändert?

AntwortenPositivNegativ
1Beste Antwort1 Stimme

Tatsächlich konnte man früher anstatt der EÜR eine einfache formlose Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen, wenn man die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen hat. Ab dem Steuerjahr 2017 (also ab der Steuererklärung für das Jahr 2017) geht das nicht mehr.

Inzwischen muss auch ein Kleinunternehmer eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen und abgeben. In der Steuererklärung für das Jahr 2016 war eine formlose Gewinnermittlung noch erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu auf seiner Internetseite:

Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)

Verpflichtung zur Übermittlung der Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung ab dem Veranlagungszeitraum 2017

Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind grundsätzlich alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, zur Übermittlung der standardisierten Anlage EÜR nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verpflichtet.

Die bisherige Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 Euro die Abgabe einer formlosen Einnahmenüberschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, läuft damit aus.

Informationen zur Übermittlung durch Datenfernübertragung sind unter https://www.elster.de/elfo_home.php erhältlich.

In Härtefällen kann die Finanzbehörde auf Antrag weiterhin von einer Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Für diese Fälle stehen in den Finanzämtern Papiervordrucke der Anlage EÜR zur Verfügung.

Mit dem Satz "nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung" ist gemeint, dass man das offizielle Formular von Elster benutzt.
15.03.2018 um 19:07

AntwortenPositiv Negativ
Antworten

Ähnliche Themen

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Die Beiträge auf askingbox.de sind Beiträge von Nutzern und sollen keine professionelle Beratung ersetzen. Sie werden nicht von Unabhängigen geprüft und spiegeln nicht zwingend die Meinung von askingbox.de wieder. Mehr erfahren.

Jetzt mitmachen

Stellen Sie Ihre eigene Frage oder schreiben Sie Ihren eigenen Artikel auf askingbox.de. So gehts.