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Darf mich Facebook sperren weil ich einen falschen Namen nutze?

Frage von Gast | 17.05.2015 um 22:22

Ich habe bei Facebook einen falschen Phantasie-Namen angegeben, da ich nicht möchte, dass mich im Netz jeder finden kann (zum Beispiel mein Arbeitgeber).

Heute habe ich versucht mich bei Facebook einzuloggen und musste sehen, dass mein Account gesperrt wurde und das ohne jegliche Vorwarnung! Es erscheint nur noch der folgende Text: Dein Facebook-Konto wurde vorübergehend gesperrt, weil du offensichtlich nicht deinen richtigen Namen in deinem Profil verwendest.

Ich finde das alles ist eine ziemliche Frechheit und denke, dass Facebook hier einfach seine Macht ausnutzt. Ich habe auch keine Lust meinen Personalausweis an Facebook zu senden um irgendeinen Namen zu bestätigen! Das sind persönliche Informationen die dort nichts verloren haben.

Wie sieht es aus mit dem Datenschutz in Deutschland? Ist sowas überhaupt erlaubt? Darf ich mich nicht auf eine Online-Plattform nennen wie ich möchte?

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Zunächst gibt es in Deutschland das Telemediengesetz (TMG). Darin heißt es in § 13, "Pflichten des Diensteanbieters" unter anderem:

(4) Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

3. der Nutzer Telemedien gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt in Anspruch nehmen kann,

(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Mit anderen Worten sollte es nach diesem Gesetz ohne weiteres erlaubt sein, eine Online-Plattform unter einem Pseudonym zu nutzen, insbesondere dann, wenn der Name wie bei Facebook auch noch überall öffentlich zu sehen ist.

Es gab in dieser Sache sogar schon Gerichtsurteile, in denen es allerdings hieß, dass sich Facebook nicht an das deutsche Datenschutzgesetz halten muss, da sich der europäische Standort in Irland befindet.

Dieses Urteil fände ich für kleinere Firmen, die wirklich nur in Irland einen Standort haben, korrekt. Da Facebook aber auf Standorte in Deutschland betreibt, zum Beispiel in Hamburg, finde ich das Urteil äußerst fraglich. Nach der Theorie könnte ja jede Firma in einem beliebigen Land eine Zweigstelle aufmachen und sich auf das dortige Recht berufen.
18.05.2015 um 17:59

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Bei mir kommt auch nur noch folgender Hinweis:

Es scheint, als sei der Name deines Facebook-Kontos nicht dein richtiger Name. Wir bitten alle Personen, ihren echten Namen zu nutzen, damit Freunde stets wissen, mit wem sie sich verbinden.

Wenn dies dein echter Name ist, möchten wir gemeinsam mit dir deine Identität nur prüfen. Wir akzeptieren verschiedene Dokumente, mit denen du deinen echten Namen verifizieren kannst.

Meine Freunde wissen, wie ich auf Facebook heiße und die meisten sind selber unter einem Pseudonym unterwegs! Andere Leute hat es nichts anzugehen, wie ich wirklich heiße! Daher ist für mich Facebook gestorben. Ich habe weder Lust mir einen neuen Account anzulegen, noch möchte ich irgend ein Ausweis nach Amerika schicken.
20.05.2015 um 13:30

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