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Beglaubigung: Beglaubigte Kopie von beglaubigter Kopie möglich?

Frage von Gast | 20.09.2013 um 20:42

Für meine Bewerbung benötige ich eine beglaubigte Kopie von meinem Zeugnis. Das Problem: ich kann das Original nicht mehr finden, auf meiner Suche habe ich lediglich eine beglaubigte Kopie von früher gefunden.

Ich würde diese Kopie gerne behalten, da mein Zeugnis ansonsten vielleicht ganz verloren ist.

Daher meine Frage: Ist es möglich, von dieser damals beglaubigten Kopie meines Zeugnisses eine weitere Kopie anzufertigen und diese dann wieder beglaubigen zu lassen?

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3Beste Antwort3 Stimmen

Ich finde deine Frage interessant und ich habe soeben in das Beurkundungsgesetz (BeurKG) geschaut. Dort findet man folgendes:

"Bei der Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde soll festgestellt werden, ob die Urkunde eine Urschrift, eine Ausfertigung, eine beglaubigte oder einfache Abschrift ist." - §43, Absatz 1 BeurKG

Außerdem habe ich den folgenden Abschnitt im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) im Abschnitt "Beglaubigung von Dokumenten" gefunden:

"Die nach Absatz 4 hergestellten Dokumente stehen, sofern sie beglaubigt sind, beglaubigten Abschriften gleich." - § 33, Absatz 6, VwVfG

Ich bin kein Jurist, aber ich interpretiere beide Stellen mal so: Es scheint durchaus möglich zu sein und in der Praxis auch vorzukommen, eine Kopie bzw. eine Abschrift einer beglaubigten Kopie beglaubigen zu lassen. Nicht unbedingt muss dafür das Original bzw. die Urschrift vorliegen. Sonst würde diese Stellen im Gesetz eigentlich keinen Sinn ergeben. 

An deiner Stelle würde ich es einfach versuchen, eine Kopie des Zeugnisses beglaubigen zu lassen. Der zuständige Notar oder die entsprechende Person wird schon wissen, ob es geht oder nicht.
21.09.2013 um 01:20

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Im Prinzip geht es ja bei der Beglaubigung nur darum, dass jemand feststellt, ob ein Dokument mit den anderen übereinstimmt.

Daher will die Beglaubigung einer beglaubigten Kopie eigentlich nur bedeuten, dass beglaubigt wurde, dass die Kopie mit dem Original (in diesem Fall eine Kopie) übereinstimmt. Und das sollte eigentlich kein Problem für denjenigen sein, der beglaubigt.

Ein Problem kann es unter Umständen höchstens dort geben, wo du das Zeugnis vorzeigen willst. Vielleicht guckt man dort komisch, wenn die Beglaubigung "nur" eine Kopie stammt.

Andererseits ist die Beglaubigungskette ja nicht unterbrochen, so dass es eigentlich akzeptiert werden müsste.
21.09.2013 um 10:14

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Du kannst dir auch einfach an deiner alten Schule ein neues Zeugnis ausstellen lassen, dann hast du das ganze Problem nicht. Die Kosten dafür betragen normalerweise 5 bis 10 €.
22.09.2013 um 17:36

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