Was verdient ein Wahlhelfer?
Info von Herr Lohmann | 30.04.2017 um 21:01
Sowohl für die Bundestagswahl, die Europawahl als auch für die Landtagswahl werden regelmäßig Wahlhelfer gesucht. Das sind die Menschen, die während der Wahl die Wahlurne überwachen und nach der Abstimmung die Stimmen auszählen müssen. Wie viel Geld bekommt ein Wahlhelfer eigentlich für seine Arbeit? Oder ist die Arbeit ausschließlich ehrenamtlich und es gibt gar keinen Lohn dafür?
Was die Wahlhelfer bekommen, ist nicht einheitlich geregelt. Jedes Bundesland, jede Stadt und jede Kommune legt individuell fest, wie hoch die Aufwandsentschädigung für ihre Wahlhelfer ist. Offiziell heißt dieses Geld übrigens Erfrischunggeld (oder Zehrgeld in Baden-Württemberg) und ist für den Kauf von Speisen und Getränken gedacht.
Landtagswahl
In Nordrhein-Westfalen verdienen Wahlhelfer übrigens am meisten. Hier liegt die Empfehlung des Landes für Landtagswahlen zwischen 28 und 100 Euro, die meisten Wahlhelfer bekommen zwischen 50 und 70 Euro. In Sachsen und Thüringen bekommen die Wahlhelfer am wenigsten, hier liegt die Empfehlung lediglich bei 15 beziehungsweise 16 Euro. In Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Sachsen-Anhalt gibt es 21 Euro, im mittleren Bereich liegen Berlin (25 bis 50 €), Brandenburg (21 bis 45 €), Bremen (30 bis 50 €), Mecklenburg-Vorpommern (21 bis 45 €) sowie Schleswig-Holstein mit bis zu 30 Euro.
Bundestagswahl und Europawahl
Bei bundesweit durchgeführten Wahlen wie zum Beispiel bei den Bundestagswahlen oder den Europawahlen gibt es keinen Unterschied zwischen den einzelnen Bundesländern. Hier ist alles in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt. In § 10 "Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld" ist gesetzlich geregelt, dass der Vorsitzende 35 Euro Erfrischungsgeld erhält, jeder andere Wahlhelfer 25 Euro. Zusätzlich können Wahlhelfer ihre Fahrtkosten erstattet bekommen, falls sie außerhalb ihres Wahlbezirk eingesetzt werden.
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