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Umsatzsteuervoranmeldung: Eintragung der Umsatzsteuer meiner Ausgaben

Frage von Gast | 15.05.2018 um 17:02

Was muss ich in Feld 61 eintragen? In Feld 66 trage ich ja zB. Fahrtkosten, Telefonrechnungen etc. ein. Muss ich hier auch zb Werkzeuge, Schrauben etc. eintragen? Gilt das dann nur bis zu einer Grenze von 150,00€? Und alles darüber muss dann in Feld 61?

Danke schon mal im Voraus

Anne

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Ich habe das Formular gerade nicht vorliegen, ich schau mir das heute Nacht, wenn ich zuhause bin genauer an und schreibe dir dann eine Antwort.

Aber schon mal eins vorweg: Geht es wirklich um die Umsatzsteuervoranmeldung? Das klingt gerade alles ein wenig mehr nach der EÜR?!
15.05.2018 um 19:10

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Ne ist wirklich Umsatzsteuervoranmeldung. Ich habs etwas falsch geschrieben, es geht natürlich um die Eintragung der Umsatzsteuer von meinen Ausgaben. Was ich schon rausgefunden habe ist, dass Feld 66 nur was mit innergemeinschaftlichem Erwerb zu tun hat (Das trifft bei mir nicht zu). Was mich jetzt nur noch verwirrt ist die Erklärung in der Hilfe bei Elster für dieses Feld, wo halt was mit einer Grenze von 150,00 € steht. Ich würde jetzt erstmal alles was ich an Vorsteuer ausgegeben habe in Feld 66 schreiben. Ich hatte jetzt auch keine Ausgabe die über 150,00 € lag. (Wüsste aber halt für den Fall, dass es mal eintritt ob ich das dann auch da eintragen kann oder woanders). Sorry etwas langer Text. Warte auf Antwort.

Anne
15.05.2018 um 22:35

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Jetzt hab ich mich auch noch vertan: Feld 61 -> innergemeinschaftlicher Erwerb (nicht 66)
15.05.2018 um 22:38

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Wie versprochen, jetzt meine Antwort.

Wenn du eine Rechnung von einem deutschen Unternehmen bekommen hast und diese Umsatzsteuer ausgewiesen hatte (also zum Beispiel 19% oder 7%), gehört die Summe dieser Umsatzsteuern in das Feld 66 (Vorsteuerbeträge von anderen Unternehmern). Und zwar ist es dabei völlig egal, was du gekauft hast und wie hoch die Rechnung war.

Eine 150 Euro-Grenze gab es bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG), inzwischen wurde die Grenze aber angehoben (ab 2018) und diese Grenze spielt auch keine Rolle für Feld 66. In Feld 66 gehört die Umsatzsteuer aus deutschen 30 Euro Rechnungen genauso rein wie aus Rechnungen über 2000 Euro. Wenn du ein Wirtschaftsgut abschreibst, läuft die Abschreibung unabhängig von der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer bekommst du sofort zurück (du trägst sie in Feld 66 ein), die Abschreibung betrifft dann nur den Betrag ohne die USt. Wo hast du die 150 Euro Grenze denn im Zusammenhang mit der USt-Voranmeldung gesehen? Habe mir extra noch die ganze Beschreibung angesehen, aber da taucht nicht einmal eine 150 Euro Grenze auf.

Das Feld 61 ist für die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen, wenn der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 UStG im Inland bewirkt wird. Also ein Sonderfall. Kam es denn zu solchen Erwerben oder wie kamst du auf das Feld? In 95 Prozent der Fällen wirst du vermutlich nur das Feld 66 brauchen, es sei denn du machst irgendwelche Geschäfte mit ausländischen Unternehmen.

PS: Vielleicht schaust du mal in das Thema über das Erstellen einer Umsatzsteuervoranmeldung. Da bekommst du eine kleine Anleitung für Anfänger.
16.05.2018 um 00:55

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