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Umsatzsteuererklärung: Was bedeutet Vorauszahlungssoll?

Frage von Gast | Letztes Update am 22.03.2022 | Erstellt am 26.03.2015

Ich muss dieses Jahr meine erste Umsatzsteuererklärung (UstE) ausfüllen und bin noch mit einigen Feldern überfordert.

Beispielsweise muss man in einem Feld das so genannte Vorauszahlungssoll eintragen. Das Feld heißt "Vorauszahlungssoll (einschließlich Sondervorauszahlung)".

Was bedeutet das und muss ich überhaupt etwas in dieses Feld eintragen? In der Beschreibung der Umsatzsteuererklärung stand dazu leider nichts.

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10Beste Antwort10 Stimmen

Du hast ja vermutlich bereits im Laufe des Jahres Umsatzsteuervoranmeldungen (USt-VA) an das Finanzamt abgegeben.

Die Summe aller dort gemeldeten Beträge trägst du in das Feld Vorauszahlungssoll ein. Es ist also der Betrag, den du schon an das Finanzamt gemeldet und gegebenenfalls schon bezahlt hast.

Wenn du beispielsweise vier Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht hast, ist die Summe aus allen vier Voranmeldungen einzutragen.

Wichtig: Üblicherweise wird die letzte Umsatzsteuervoranmeldung vom Dezember ja erst im Januar bezahlt. Trotzdem gehört auch dieser Betrag dazu, sonst geht die Geschichte ja nicht auf (nennt sich 10 Tages-Regelung).
Letztes Update am 22.03.2022 | Erstellt am 28.03.2015

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Was ist wenn die angemeldete Summe und die geleistete Summe sich unterscheidet? Welcher Wert ist dann einzutragen?

Beispiel:

Im Jahr 2016 wurden 1800 Euro an Umsatzsteuer angemeldet.

Aber 2900 Euro vom Finanzamt an Umsatzsteuervorauszahlung abgebucht.

Kann das überhaupt sein? Darf bzw. soll das Finanzamt nicht eigentlich nur den Betrag abbuchen der per Voranmeldung angemeldet wird?
17.04.2017 um 11:22

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Der Normalfall ist der dass sich die Summe zwischen USt-Voranmeldungen und USt-Erklärung nicht groß unterscheidet. Schließlich solltest du in den Voranmeldungen ja schon alles angegeben haben was du eingenommen hast (wofür du Umsatzsteuer eingetrieben hast) und wie viel du vom Finanzamt zurück bekommst.

Bei mir sind es dann trotzdem meist ein paar Cent Unterschied zwischen Vorauszahlungssoll und dem was ich schon bezahlt habe, aber das ist eben auch Sinn der USt-Erklärung diesen Betrag fürs ganze Jahr glatt zu machen oder auszugleichen falls du etwas im Nachhinein korrigieren musst.

Dass du 1800 Euro anmeldest aber das Finanzamt 2900 abbucht kann eigentlich gar nicht sein, das Finanzamt bucht doch immer so viel ab wie du angibst. Kann es vielleicht an dem letzten Voranmeldungszeitraum liegen? Der Dezember-Monat bzw das letzte Quartal wird zwar im Januar angemeldet und abgebucht, zählt aber noch zum alten Jahr. Du darfst also nicht die Abbuchungen vom Finanzamt nehmen die tatsächlich in einem Jahr abgebucht wurden sondern die die für das Jahr abgebucht wurden für das du die Steuererklärung machst.

Ansonsten, wenn diese Summen wirklich aus welchen Gründen auch immer stimmen, würdest du trotzdem alles in die entsprechenden Felder eintragen und dann würde im Bereich "Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer" unten im letzten Feld "Erstattungsanspruch" herauskommen dass du das zu viel gezahlte Geld zurück bekommst. Das würde dann mit deiner Steuererklärung verrechnet und du bekämst das zu viel gezahlte zurück.
17.04.2017 um 16:28

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Es gibt aber tatsächlich auch Fehlbuchungen beim Finanzamt. Ich habe z.B. einmal meine gezahlten Vorsteuerbeträge in der Monatsmeldung mit Minus abgegeben und danach eine Korrektur abgegeben. Dennoch hat das FA fälschlicherweise die erste Meldung verwendet. Sind ja auch nur Menschen.

Sofern ich richtig informiert bin, soll dann für solche Fälle der abgebuchte Betrag hier angesetzt werden. Daraus ergibt sich dann eine Differenz, die die Fehlbuchung ausgleicht.

Sollte dies Konstellation hier nicht vorliegen, dann könnte es wie oben beschreiben sein, dass der Dezember des Jahres fehlt und/oder dafür der Dezember des Vorjahrs mitgerechnet wurde.

Aufpassen muss man auch bei Buchungen vom Finanzamt, die sich auf Vorjahre beziehen, z.B. wegen spät abgegebener Erklärungen. Wenn man dann z.B. in Excel technisch summiert, muss man ggf. solche Buchungen händisch rausrechnen.

Normalerweise entstehen aber nur Differenzen unter 10 Euro, da im Grunde genommen nur Rundungs-Differenzen hier ausgeglichen werden, sofern man alle Voranmeldungen korrekt abgegeben hat. Fügt man in der Jahresmeldung allerdings Posten dazu, die man in der Voranmeldung nicht angegeben hat, dann kann auch dies zu größeren Abweichungen führen. Das FA wird dann aber in der Regel nachfragen, wie es zu der Differenz kommt.
14.05.2018 um 20:45

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