Muss ich bei einer abknickenden Vorfahrt blinken?
Frage von Gast | 02.01.2014 um 15:21
Ich fahre jeden Tag auf dem Weg zu meiner Arbeit durch eine Kurve, die mit dem Schild "abknickende Vorfahrt" beschildert ist. Wenn man links abbiegt, bleibt man also auf der Vorfahrtsstraße.
Jeden Tag frage ich mich, ob man eigentlich blinken muss, wenn man auf dieser Vorfahrtsstraße bleibt. Es ist ja dann eigentlich kein richtiger Abbiegevorgang, oder?
Die anderen Verkehrsteilnehmer wissen aber offensichtlich auch nicht wirklich Bescheid. Mal blinkt der Autofahrer, der vor mir fährt, mal nicht. Ich tippe so auf ein Verhältnis von 50:50.
Weiß jemand von euch mehr über die Situation? Ich möchte die Frage endlich für mich klären.
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Auch das Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße ist ein Abbiegevorgang und jeder Abbiegevorgang muss mit dem Blinker angekündigt werden. Also ist es in deinem Fall richtig zu blinken.
Nachzulesen ist dies auch in der Straßenverkehrsordnung in der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 (Richtzeichen). Darin heißt es in Abschnitt 1 (Vorrangzeichen) unter anderem:
"Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen."
Übrigens, beim Geradeaus fahren an einer Kreuzung mit abknickenden Vorfahrt darf man dagegen nicht blinken.
07.02.2014 um 01:54