11 Stimme

Motor laufen lassen an geschlossenen Bahnschranken

Frage von Sailor | 23.03.2024 um 05:01

Moin zusammen, wie vielen von Euch ja bekannt ist, steht an den Bahnübergängen immer das Schild "Bei geschlossener Schranke, bitte Motor ausstellen". Da es ja als Bitte formuliert wurde und nicht als Aufforderung, nun meine Frage, ob es als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn ich meinen Motor trotzdem weiter laufen lasse?

In der Praxis mache ich es auch, der läuft durch, und speziell wenn es noch kalt ist oder mir noch kalt ist oder eben im Sommer, wenn ich die Klimaanlage laufen lasse. Das nervige Start-Stopp habe ich natürlich manuell ausgestellt. Etwas extra spielen mit dem Gas im Stand; kein Vollgas ist natürlich verboten. Etwas mehr Standgas gebe ich schon, als Leerlaufdrehzahl, bekommt auch meistens keiner mit, weil kein Aufheulen des Motors, sondern nur gleichmäßIge, höhere Drehzahl.

Stellt Ihr den Motor immer aus, an geschlossenen Bahnschranken, im Stau läuft er ja auch meistens durch? Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

AntwortenPositivNegativDatumStimmen
00 Stimmen

Interessante Frage. Ich habe mal in den Bußgeldkatalog geschaut und nichts zum Thema "Laufender Motor am Bahnübergang" gefunden. Es gibt zwar Strafen für das Überqueren bei geschlossener Schranke (700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot - als Fußgänger nur 350 Euro) oder für das Heranfahren mit unangepasster Geschwindigkeit (100 Euro, 1 Punkt), aber nichts konkretes zum Thema Motor laufen lassen an der Bahnschranke.

Was aber unabhängig davon Anwendung finden könnte wäre §30 (1) StVO. Hier heißt es:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Konkreter wird das Gesetz hier aber auch nicht. Weder ist die konkrete Situation am Bahnübergang erwähnt noch ist definiert, was "unnötig" ist oder ab wann etwas "unnötig wird". Deswegen vermutlich auch nur das "bitte" weil dadurch vermutlich keine rechtliche Pflicht aus der Straßenverkehrsordnung ableitbar ist, den Motor sofort abzustellen.

Der Bußgeldkatalog sieht für "Unnötig Lärm- oder Abgasbelästigung verursacht" übrigens 80 Euro vor.
24.03.2024 um 01:26

AntwortenPositiv Negativ
00 Stimmen

Danke Herr Lohmann für die sehr ausführliche Beantwortung meiner Frage. Ich folge der Bitte jedenfalls meistens nie. Mein Motor bleibt an.

Viele Grüße Heiko
24.03.2024 um 04:40

Positiv Negativ
00 Stimmen

Die Frage wäre halt, ab wann diese "Belästigung" "unnötig" ist. Vermutlich muss sich in der Praxis erst einmal jemand beschweren und dann kann sich die Polizei auf dieses Gesetz berufen. Ich glaube nicht dass die Polizei von sich aus zum Beispiel an einem Bahnübergang kontrollieren wird, wer dort wie lange steht und den Motor laufen lässt.

Ich persönlich verhalte mich übrigens ganz unterschiedlich. Es gibt Bahnsteige in meiner Nähe, da geht es schnell, bei anderen dauert es ewig. Wenn ich weiß dass es schnell geht, lass ich den Motor laufen. Wenn ich weiß dass man da bestimmt 5 Minuten steht, weil ein Zug nach dem anderen kommt, dazwischen nicht geöffnet wird und manchmal sogar noch rangiert wird, mache ich ihn aus.
24.03.2024 um 23:43

Positiv Negativ
Antworten
Antworten

Ähnliche Themen

Start-Stopp System an oder aus?

Offene Frage | 7 Antworten

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Die Beiträge auf askingbox.de sind Beiträge von Nutzern und sollen keine professionelle Beratung ersetzen. Sie werden nicht von Unabhängigen geprüft und spiegeln nicht zwingend die Meinung von askingbox.de wieder. Mehr erfahren.

Jetzt mitmachen

Stellen Sie Ihre eigene Frage oder schreiben Sie Ihren eigenen Artikel auf askingbox.de. So gehts.