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Ist eine Teilnahmepflicht für die Betriebsfeier rechtens?

Frage von Gast | 10.12.2017 um 19:59

Bald ist wieder die diesjährige Betriebsfeier beziehungsweise Weihnachtsfeier unseres Unternehmens und umso näher der Termin rückt, umso größer werden meine Bauchschmerzen. Gerne würde ich einfach absagen und zuhause bleiben.

Meine Kollegin hat das schon probiert und mein Chef hat ihre Absage nicht akzeptiert. Er ist der Meinung, dass für alle Mitarbeiter die Teilnahme an der Feier Pflicht ist. Darf er das überhaupt?

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Nein, dein Chef darf die Betriebsfeier nicht zu einem Pflichttermin machen, da Feierlichkeiten nicht zur normalen Arbeitszeit zählen.

Einen Sonderfall gibt es aber: Falls die Betriebsfeier während der Arbeitszeit angesetzt ist, kannst du nicht einfach wegbleiben. In diesem Fall müsstest du in dieser Zeit arbeiten oder Urlaub nehmen (und auch genehmigt bekommen) und darfst nicht einfach unentschuldigt fehlen. Das gilt selbst dann, wenn ansonsten alle anderen Kollegen auf der Feier sind und dieser Umstände ein sinnvolles Arbeiten ausschließt.
11.12.2017 um 19:39

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