Habe ich als Patientin auch Informationsrecht auf eigene Intersexualität bei Ärzten?
Frage von Gast | 18.08.2021 um 13:48
Dieses Jahr war ich das erste? mal überhaupt, wegen Beschwerden, bei einer Gynäkologin. Die hat nur den Bauchultraschall verwendet und mich sonst nicht angerührt. Sie sagte, die Gebärmutter sehe gut aus, aber die Eierstöcke hätten Zysten, wenn diese besondere Schmerzen verursachen, sollte ich mich melden. Ich glaube sie hat mir verschwiegen, dass ich irgendetwas männliches oder nicht ganz eindeutiges in mir habe d. h. biologisch gar keine Frau bin, sondern zwittrig.
Darf die so was verheimlichen oder habe ich nicht als Betroffene, das juristische Recht zu erfahren, ob ich inter bin.
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Was soll sie denn gefunden haben, was sie dir verschweigen könnte? Du bist doch keine Maschine wo man anhand der Begutachtung einiger "Innereien" solche Aussagen ableiten kann.
Und selbst wenn, wieso sollte sie es dann ansprechen? Ein Urologe (als Beispiel) sagt ja auch nicht nachdem er einen männlichen Patienten begutachtet hat: Oh, Sie sind aber ein Mann! Oder andersherum für Frauen natürlich genauso.
Hast du denn überhaupt gefragt?
18.08.2021 um 15:31