22 Stimmen

Wie bekomme ich ein H-Kennzeichen fürs Auto?

Info von Loud Waggon | 17.11.2014 um 15:52

Eine Oldtimerkennzeichen mit einem H hinter der Nummer bringt gewisse Vorteile mit sich. So können auf diese Weise gekennzeichnete Oldtimer auch ohne Plakette durch die Umweltzone fahren und oftmals Vorteile bei Versicherung und Steuer genießen. Doch welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung dieses Kennzeichens gegeben sein?

Gesetzeslage in Deutschland

Die Voraussetzungen für das H-Nummernschild sind in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) geregelt. Der Gesetzestext lautet dort wie folgt.

"Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen." §2, Nummer 22, FZV (Begriffsbestimmungen).

"Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde, anrechnen." §9, Absatz 1, FZV (Besondere Kennzeichen).

Wichtig ist also zum einen das Alter des Autos und zum anderen der Zustand des Autos.

Alter des Autos

Das Alter des Autos muss laut Gesetz also mindestens 30 Jahre betragen. Ob damit das Baujahr gemeint ist oder der Tag an dem das Auto das Fließband verließ ist nicht eindeutig geregelt und liegt daher im Ermessen des Prüfers.

Zustand des Autos

Auch die Formulierung, dass das Auto "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen" sollte, kann man mehrdeutig interpretieren. Gewisse Umbauten, Reparaturen und Modifikationen sind erlaubt, solange sie im Jahr der Herstellung zeitgemäß waren. Wer ein historisches Auto aber komplett ändert und von seiner Originalform entfremdet, wird vermutlich keine Chance auf das Oldtimerkennzeichen haben. Was dazwischen liegt, liegt weder im Ermessen des Prüfers.

Weitere Voraussetzungen

Bevor man das H-Kennzeichen auf der Zulassungsstelle beantragen kann, benötigt man das im Gesetz geforderte "Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung". Dieses Gutachten bestätigt für den Wagen, dass die oben zitierte Bestimmung nach §2 Nummer 22 FZV für das Auto zutreffend ist. Man bekommt das Gutachten bei ausgewiesenen Prüfstellen (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) für etwa 100 €.

Eine weitere Voraussetzung ist die Bestätigung, dass das Auto technisch einwandfrei ist. Es ist also auch eine Hauptuntersuchung fällig. Hier kann man mit Kosten zwischen 50 und 90 € rechnen.

Mit Gutachten und Hauptuntersuchung im Gepäck kann man dann bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen beantragen. Dafür muss man noch einmal etwa 30 € rechnen und den Betrag für ein eventuelles Wunschkennzeichen.

In manchen Zulassungsstellen gibt es sogar noch die Möglichkeit, die alten Nummernschilder mit der alten Schriftart und ohne Euro-Aufdruck für H-Kennzeichen zu bekommen.

AntwortenPositivNegativ

Über den Autor

AvatarDer Autor hat keine Kurzbeschreibung seines Profils angegeben.
Profil anzeigen

 

Ähnliche Themen

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: Die Beiträge auf askingbox.de sind Beiträge von Nutzern und sollen keine professionelle Beratung ersetzen. Sie werden nicht von Unabhängigen geprüft und spiegeln nicht zwingend die Meinung von askingbox.de wieder. Mehr erfahren.

Jetzt mitmachen

Stellen Sie Ihre eigene Frage oder schreiben Sie Ihren eigenen Artikel auf askingbox.de. So gehts.