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Weiberfastnacht: Krawatte abschneiden strafbar?

Frage von Gast | 05.02.2016 um 12:18

Als ich zuletzt an Weiberfastnacht einem alten Herrn die Krawatte abschneiden wollte, ist er äußerst ärgerlich geworden. Auch als ich es danach bei seinen Schuhen beziehungsweise Schnürsenkeln versucht habe, wurde es nicht besser.

Ich mein, jeder Mann muss doch wissen, was ihm Altweiber widerfährt und sich darauf entsprechend einstellen, oder? Niemand wird noch an diesem Tag seine beste Krawatte anziehen.

Jedenfalls drohte mir Mann mit einer Anzeige, der Polizei und einer Schadensersatzklage. Klar, irgendwie hatte er meinen Jagd-Instinkt geweckt, dass ich um jeden Preis irgendetwas von ihm abschneiden wollte und deswegen habe ich sicher auch etwas übertrieben, aber mit solch einer Klage oder Anzeige würde er an diesem Tag doch wohl sowieso nicht durchkommen, oder?

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Nun ja, nicht jeder findet Karneval toll und ist auf das närrische Treiben eingestellt.

In Essen gab es zu dem Thema sogar schon ein Urteil. Ein Mann hatte mit Krawatte ein Reisebüro betreten, diese wurde ihm dort ohne zu fragen abgeschnitten. Darauf klagte der Mann und bekam Recht. Die Frau wurde damals zu Schadensersatz wegen Eigentumsverletzung verklagt weil der Mann keine Einwilligung gegeben hat (Amtsgericht Essen, Urteil vom 03.02.1988 - 20 C 691/87). 

Nun ist Essen natürlich weder eine Karnevalshochburg noch ist die ganze Sache auf einer Karnevalsfeier stattgefunden. Man könnte nämlich durchaus annehmen, dass sich ein Mann, der auf einer Weiberfastnachtsfeier mitfeiert durchaus der Tatsache und dem Brauch bewusst ist und damit stillschweigend sein Einverständnis zum Abschneiden gibt. Ein Urteil habe ich dazu aber nicht.

Daher würde ich sagen, dass es immer auf den Kontext ankommt. Willst du auf Nummer sicher gehen, würde ich aber nicht wildfremden Leuten ohne Einverständnis einfach so die Krawatte abschneiden - auch wenn Weiberfastnacht ist.
07.02.2016 um 21:26

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