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Verpflichtet Durchblättern/Lesen einer Zeitschrift zum Kauf?

Frage von Gast | 21.12.2014 um 13:58

Ich habe kürzlich im Supermarkt einige Zeitschriften durchgeblättert, um zu entscheiden, welche Zeitung ich meiner Tochter mitbringen könnte.

Letztendlich hat mich keine Zeitschrift überzeugt, so dass ich den Laden verlassen wollte, ohne eine Zeitung zu kaufen.

Der Händler ist mir daraufhin gefolgt und meinte, das Durchblättern und Lesen einer Zeitschrift würde zum Kauf verpflichten. Der Verkäufer berief sich dabei noch auf ein Schild, dass er angeblich am Zeitschriftenregal aufgehängt hätte.

Ist die Sache an sich oder gar ein entsprechendes Schild oder Hinweis überhaupt rechtswirksam?

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1Beste Antwort1 Stimme

Der Verkäufer würde vor Gericht nicht Recht bekommen.

Selbst wenn der Händler ein entsprechendes Schild aufhängt, handelt es sich dabei um eine unwirksame Geschäftsbedingung, die keinen Bestand vor Gericht hätte.

Der Kunde muss schließlich die Möglichkeit bekommen, die Ware vor dem Kauf zu überprüfen und sich zum Beispiel über den Inhalt der Zeitung zu informieren.

Es kommt kein Kaufvertrag zu Stande, da der Leser durch das bloße Blättern keinen Kaufwunsch äußert.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Kunde die Zeitung beim Lesen oder Durchblättern beschädigt. Dann muss dem Händler der entstandene Schaden selbstverständlich ersetzt werden.

Trotzdem sollte man es nicht übertreiben und sich den ganzen Tag lesend im Geschäft aufhalten. Der Verkäufer hat immer noch das Hausrecht, den Leser des Geschäfts zu verweisen.
22.12.2014 um 11:48

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