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Steuernummer oder USt-IdNr auf Rechnungen schreiben?

Frage von Gast | 24.02.2014 um 11:24

Laut § 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen) muss eine Rechnung unter anderem "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer" (Absatz 4, Punkt 2) enthalten.

Demnach kann man sich offenbar entscheiden, ob man entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr) auf die Rechnung schreiben möchte.

Welche dieser beiden Nummern würdet ihr empfehlen? Oder ist es egal, welche Nummern man nimmt?

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Für den Fall dass du eine USt-IdNr hast, würde ich definitiv empfehlen, statt der Steuernummer nur die USt-IdNr auf deine Rechnungen zu schreiben.

Seine Steuernummer auf einer Rechnung zu "veröffentlichen" ist zwar nicht so gefährlich wie dies im Impressum einer Homepage zu tun, dennoch sollte man darauf achten, dass die Steuernummer nicht in falsche Hände gerät. Schließlich hört man immer wieder von Fällen, in denen es möglich war über die Steuernummer Auskünfte beim Finanzamt zu bekommen. Und das muss man ja nicht provozieren, wenn es nicht unbedingt nötig ist.

Solltest du allerdings keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, musst du deine Steuernummer auf deine Rechnungen schreiben - da hast du keine andere Wahl. Es gibt ja viele Kleinunternehmer, die gar keine USt-IdNr haben.
26.02.2014 um 23:11

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