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Rechtsschutzversicherung: Darf mich eine Versicherung als Kunde ablehnen?

Frage von Gast | 19.08.2013 um 21:14

Ich habe ständig Ärger mit meinem Arbeitgeber, auf Reisen, mit meinen Nachbarn, mit dem Straßenverkehrsamt sowie mit diversen Verträgen, die ich noch am laufen habe. Ehrlich gesagt kann ich mein Anwalt für all das Spektakel langsam aber sicher nicht mehr leisten!

Aus diesem Grund bin ich auf die gute Idee kommen, mir eine Rechtsschutzversicherung zuzulegen. Allerdings bin ich nun schon bei 3 verschiedenen Versicherungen abgelehnt worden. Immer wurde mir mehr oder weniger freundlich gesagt, dass Sie mich einfach nicht als Kunden haben möchten.

Aber dürfen die Versicherungen das überhaupt? Sind sie nicht gesetzlich dazu verpflichtet, mich anzunehmen? Schade das ich jetzt nicht schon eine Rechtsschutzversicherung habe, das wäre doch ein Fall fürs Gericht!

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1Beste Antwort1 Stimme

Es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber die Versicherungen sind rechtlich gesehen auf der sicheren Seite, wenn sie dich ablehnen. Bei der Rechtsschutzversicherung geht das, da die Rechtsschutzversicherung freiwillig und keine Pflichtversicherung ist. Wäre die Rechtsschutzversicherung eine Pflichtversicherung, wäre die Ablehnung nicht so einfach.

Der Grund für deine Ablehnung wird vermutlich in den vielen Fällen liegen, die du auch schon in deiner Frage erwähnt hast. Wir müssen hier auch die Versicherung verstehen. Dich zu versichern könnte für die Versicherung ziemlich kostspielig und unkalkulierbar werden.

Aus diesem Grund werden Personen oder Firmen bei denen es schon absehbar ist, dass viele Streitigkeiten auftreten werden, regelmäßig von Versicherungen abgelehnt.
21.08.2013 um 17:03

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