Nur zur Hälfte im Halteverbot: Trotzdem volle Strafe zahlen?
Frage von Gast | 02.09.2014 um 13:30
Ich habe einen Strafzettel bekommen, angeblich weil ich im absoluten Halteverbot gepackt haben soll.
Mein Auto stand aber nachweislich nur zur Hälfte im Halteverbot (ich habe extra ein Foto als Beweis gemacht), die andere Hälfte stand auf einem normalen Parkplatz (leider stand dort noch ein anderes Auto, so dass ich mich nur zur Hälfte auf den Parkstreifen quetschen konnte).
Wie sieht das nun vor Gericht aus? Habe ich Chancen, die Strafe nicht bezahlen zu müssen? Oder kann ich erreichen, nur die Hälfte zu zahlen? Schließlich stand ich doch mit der Hälfte des Autos völlig richtig!
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Leider wirst du damit vermutlich keine Chance vor Gericht haben.
Auch wenn dein Auto nur 1 cm im Parkverbot steht, kannst du dafür offiziell einen Strafzettel bekommen (obwohl in diesem Fall sicherlich auch die härteste Politesse mal ein Auge zudrücken wird).
02.09.2014 um 17:50