11 Stimme

Strafzettel als Betriebsausgabe

Frage von Gast | 23.10.2014 um 01:20

Ist es möglich, einen Strafzettel als Betriebsausgabe geltend zu machen? Ich bin im Außenhandel tätig und kassiere öfters Strafzettel für zu schnelles Fahren und falsches Parken (alles Ordnungswidrigkeiten).

Diese Geldbußen beziehungsweise Verwarnungsgelder fallen ja im Rahmen meiner betrieblichen Tätigkeit an, kann ich sie dann absetzen?

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1Beste Antwort1 Stimme

Leider ist dies nicht möglich, du musst die Strafen leider aus eigener Tasche bezahlen und kannst sie nicht absetzen.

In §4 EStG (5) heißt es dazu unter anderem: 

"Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern: [...]

8. Von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder von Organen der Europäischen Union festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder. [...]"

Die Kosten sind also nicht abzugsfähig und gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung.
23.10.2014 um 13:19

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