Ständiger Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe - Ist das gesetzlich erlaubt?
Frage von Gast | 03.11.2012 um 12:41
Bei uns im Ort gibt es einen Araber, der Teppiche verkauft. Schon seit dem ich vor Jahren das erste Mal an dem Laden vorbei gefahren bin, fallen mir seine riesigen Schilder im Schaufenster auf, die auf einen sogenannten Räumungsverkauf wegen Aufgabe des Geschäftes hinweisen und deftige Rabatte versprechen.
Allerdings wartet man offenbar auf diese Geschäftsaufgabe vergebens oder sie dauert halt mehrere Jahre.
Ich frage mich deswegen schon seit langem: Ist das nicht unlauterer Wettbewerb? Darf man sowas ankündigen aber nicht tun? Und wieso hat man den Besitzer nicht schon längst angezeigt deswegen?
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Auch wenn dies in einschlägigen Geschäftszweigen gängige Praxis ist - auch ich kenne genug Beispiele für diese Geschäftspraxis - ist es eigenlich gesetzlich nicht erlaubt.
Hier wird dem Verbraucher vorgegaukelt, dass die Rabatte nicht mehr lange gelten und er sich beeilen sollte, womit sich der Verkäufer einen illegalen Wettbewerbsvorteil erschleicht.
Zumindest wurde diese Praxis inzwischen so übertrieben, das wohl kaum noch jemand darauf reinfällt.
Und wieso man nichts dagegen tut bei dir im Ort? Vielleicht hat sich einfach noch keiner beschwert oder wenn es wirklich ein Araber ist, fürchtet man als ausländerfeindlich dazustehen, wenn man etwas gegen seine Geschäftspraktik sagt oder was auch immer. Das kann viele Gründe haben.
03.11.2012 um 20:07