Kann man gegen in der Psychiatrie aufgenommene Bild- und Videoaufnahmen etwas anzeigen?
Frage von Divers | Letztes Update am 21.03.2021 | Erstellt am 21.03.2021
Vor zwei Jahren war ich zwangseingewiesen und die haben mich auf der Akutstation gelassen. Dort gab es einen kleinen Raum wo Dusche, Toilette, ein Spiegel und ein Waschbecken drinnen waren.
Mit bloßen Augen war keine Kamera zu sehen, aber es gibt ja schon welche, die wie Schrauben und Knöpfe aussehen und die gut in offenen Fugen versteckt werden können.
Ich habe die "Ärzte" und das "Pflege"personal mal darauf angesprochen, ob auf der und den Toiletten Bild-Videoüberwachung stattfindet, aber das wurde mir dann natürlich gleich als Diagnose angerechnet. Die haben dann behauptet sie würden dort nichts aufnehmen, sondern nur auf dem Gang.
Aber ich kann das nicht ganz glauben, da Personen in der Klapse total entmächtigt sind und die "Ärzte" so argumentieren mit Selbst- und Fremdgefährdung, die ja auch auf der Toilette stattfinden kann. Von daher würden die Kameras installieren auf den Toiletten, mit der Begründung die Eingewiesenen "zu schützen".
Es ist sehr peinlich. Die sehen wie ich mich wasche, wie ich auf Toilette gehe, Intimbereich putze usw. Wie kann ich was gegen diese Bild-Videoaufnahmen machen, die mich bloßstellen, aber offiziell verschwiegen werden - mir zumindest. Ich weiß nicht ob andere "Ärzte" das Material gesehen haben, wenn sie die Meinungen der Vorher-Diagnostizierer anfordern, jedoch ist davon auszugehen, dass die mir auch nichts sagen zu dem Material, wie mir auch meine Patientenakte die ganze Zeit vorenthalten wird, obwohl ich die bereits mehrfach angefordert habe.
Die Vordiagnosen würde ich mit dem Bild-Videomaterial gern anfechten, weil die stehen mir offenbar auch im Wege, um eine Geschlechtsangleichung zu machen, die ich mir schon lange wünsche, aber zu der die Gelegenheiten nicht gegeben waren.
Weiß jemand was ich machen kann?
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Zunächst sollten wir uns dazu die Rechtslage ansehen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist die Sache relativ eindeutig geregelt. Hier findet sich in § 20 PSychKG-NRW (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, Besondere Sicherungsmaßnahmen) folgender Passus:
"Eine Beobachtung durch Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen sowie zum Abhören und Aufzeichnen des gesprochenen Wortes ist verboten. Eine Beobachtung im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen darf ausschließlich durch den Einsatz von Personal erfolgen."
Die Videoüberwachung ist also selbst außerhalb von solch intimen Bereichen wie dem Badezimmer nicht erlaubt.
Außerhalb von NRW könnte man sich zum Beispiel § 201a StGB (Strafgesetzbuch, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) ansehen. Hier steht unter anderem:
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, 2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, [...]."
Dazu auch der Beschluss des OLG Oldenburg vom 17. Januar 2011 (Az. 5 U 187/10): "Derart einschneidende Maßnahmen wie eine Begleitung zu den Toilettengängen seien in Abwägung des dadurch zu erwartenden Nutzens für den Patienten nicht angezeigt gewesen. Eine Videoüberwachung erscheine gerade auf einer psychiatrischen Akutstation nicht sinnvoll."
Die Videoüberwachung von Klinikbereichen, die die Intimsphäre der Patienten verletzen würde, ist also grundsätzlich nicht zulässig. Rechtlich hättest du also schon mal eine Grundlage.
Die Frage ist jetzt aber, ob du auch beweisen kannst, dass du wirklich auf der Toilette videoüberwacht wurdest. Du sagst, dass du keine Kameras sehen konntest und die ganze Geschichte schon 2 Jahre her ist. Da wird es natürlich schwierig, das noch im Nachhinein zu beweisen, mal abgesehen davon, dass unklar ist, ob überhaupt eine Überwachung stattgefunden hat oder die Aufnahmen überhaupt noch existieren oder überhaupt gespeichert wurden - wenn es denn welche gab.
Wenn überhaupt müsstest du dir einen Anwalt nehmen und mit etwas mehr Beweisen als einem bloßen unguten Gefühl gegen die Klinik vorgehen und auf Herausgabe der etwaigen Aufzeichnungen klagen.
Mal abgesehen von der Rechts- und Beweislage kann ich als Mensch aber gut verstehen, dass du misstrauisch bist.
23.03.2021 um 22:51