Mehr als zwei Buchstaben oder vier Ziffern auf Nummernschild
Frage von Gast | Letztes Update am 10.08.2024 | Erstellt am 09.11.2014
Bis jetzt habe ich auf Autokennzeichen in Deutschland maximal zwei Buchstaben und vier Ziffern gesehen (ausgenommen natürlich die Zeichen der Stadt, die manchmal auch drei Buchstaben umfassen können).
Ist das einfach nur Zufall, weil es so am besten auf die Größe des Kennzeichens passt oder gibt es dafür irgendein Gesetz oder eine Regelung?
Könnte ich mir jetzt zum Beispiel auch eine fünfstellige Nummer auf mein Kennzeichen wünschen oder vielleicht drei oder vier Buchstaben in der Mitte oder geht das alles nicht?
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Es gibt tatsächlich eine gesetzliche Grundlage für deine Beobachtung. Sie findet sich in Anlage 2 (Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen) der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz FZV.
Dort steht in Abschnitt zwei:
Einteilung der Erkennungsnummern; Zuteilung kurzer Erkennungsnummern
a) A 1 – A 999 bis Z 1 – Z 999
b) AA 1 – AA 99 bis ZZ 1 – ZZ 99
c) AA 100 – AA 999 bis ZZ 100 – ZZ 999
d) A 1000 – A 9999 bis Z 1000 – Z 9999
e) AA 1000 – AA 9999 bis ZZ 1000 – ZZ 9999
Erlaubt sind auf Autokennzeichen also nur die beschriebenen Bereiche und diese umfassen maximal zwei Buchstaben und vier Ziffern. Insgesamt dürfen die drei Bestandteile (Stadt + Buchstaben + Zahl) zusammen maximal nur 8 Zeichen lang sein.
Letztes Update am 11.08.2024 | Erstellt am 19.11.2014