33 Stimmen

Wie lange arbeitet ein Wahlhelfer?

Frage von Anna Meyer | 10.05.2017 um 14:39

Bei der nächsten Bundestagswahl oder Landtagswahl würde ich gerne als Wahlhelfer anheuern. Mich würde daher einmal interessieren, wie die Arbeitszeiten des Wahlhelfers aussehen.

Gibt es mehrere Schichten oder muss man den ganzen Wahltag zur Verfügung stehen?

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4Beste Antwort4 Stimmen

Für die Wahlhelfer gibt es keine klassischen Schichten, sie müssen prinzipiell von Anfang an dabei sein und dürfen erst gehen, wenn alle Stimmen ausgezählt sind.

Die Arbeitszeit liegt daher für gewöhnlich zwischen 7:00 Uhr morgens und 19:00 Uhr abends. Die Wahllokale sind zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet, eine oder eine halbe Stunde vorher treffen sich die Wahlhelfer und der Vorstand um alles vorzubereiten, nach 18:00 Uhr werden die Stimmen ausgezählt und alles abgebaut. Wie lange das im einzelnen dauert hängt davon ab, wie lange das Aussehen der Stimmen dauert, was wiederum von der Wahlbeteiligung abhängig.

Trotzdem muss niemand die gesamte Zeit ohne Pause dabei bleiben. Zwar muss bei der Auszählung jeder dabei sein, zwischendurch sind aber Pausen üblich, die in der Regel individuell abgesprochen werden.
Letztes Update am 26.09.2021 | Erstellt am 12.05.2017

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13 Stimmen

Wenn ich das zusammenzähle, komme ich auf eine Arbeitszeit von ungefähr 12 Stunden. Die Aufwandsentschädigung der Wahlhelfer für diese 12 stündige Arbeit liegt je nach Wahl und Bundesland zwischen lediglich 15 bis (in Ausnahmefällen) maximal 100 Euro.

Das finde ich äußerst interessant. Der Staat, der den Mindestlohn eingeführt hat und von den Unternehmen fordert, bezahlt also selber teilweise nur einen Stundenlohn von 1,25 Euro! Selbst die vom Staat für Europawahl und Bundestagswahl gesetzlich festgelegten 25 Euro "Erfrischungsgeld" entsprechen lediglich einem Stundenlohn von gerade einmal 2,08 Euro!

Würden die Wahlen nicht vom Staat sondern von einem Unternehmen durchgeführt werden, wäre das niemals erlaubt.
13.05.2017 um 22:02

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13 Stimmen

Das Erfrischungsgeld ist kein Lohn, sondern nur eine kleine Entschädigung. Als Wahlhelfer arbeitet man ehrenamtlich. Daher kommt auch kein Mindestlohn zu tragen.
22.08.2017 um 20:36

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04 Stimmen

Das heißt also mit anderen Worten: Wenn ich jemanden einstelle und den Lohn statt Lohn einfach Erfrischungsgeld oder Aufwandsentschädigung nenne, unterliege ich nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen und kann zahlen was ich möchte?
24.08.2017 um 01:29

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00 Stimmen

Das ist Unsinn! Ehrenamt ist nicht mit einem Beruf zu vergleichen! Also mal nicht auf irgendwelche Ideen kommen oder Dinge vergleichen die nichts miteinander zu tun haben.
24.09.2017 um 14:10

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-11 Stimme

Rechtlich gesehen ist das ja auch richtig, aber die Erläuterung ist insofern unsinnig, als dass der Tag üblicherweise in 2 Schichten geteilt wird. Schichtwechsel meist um 12:30 h. Nur für die Auszählung um 18 h muss die "Frühschicht" noch einmal kommen.
09.06.2019 um 10:40

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Demokratie heißt eben auch Beteiligung durch die Bevölkerung. Ich fände zwar eine höhere Entschädigung durchaus richtig, aber das sollte nicht der Anreiz sein sich zu beteiligen.
01.09.2023 um 14:06

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