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Umsatzsteuervoranmeldung: Müssen unaufgefordert Belege eingereicht werden?

Frage von Gast | 02.03.2014 um 21:16

Ich bin gerade dabei, mir über meine erste Umsatzsteuervoranmeldung Gedanken zu machen. In Zeile 16 (Feld 22) gibt es auf dem Formular die Möglichkeit, anzukreuzen, dass man Belege (Verträge, Rechnungen, Erläuterungen) beigefügt hat oder gesondert eingereicht hat.

Nun stellt sich mir die Frage, ob man jeden angegebenen Umsatz nun auch unaufgefordert als Beleg beim Finanzamt einreichen muss. Also zum Beispiel alle seine Rechnungen, die man in dem entsprechenden Zeitraum ausgestellt oder bekommen hat. Ist das so?

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5Beste Antwort7 Stimmen

Soweit ich weiß, musst du erst einmal nichts unaufgefordert einreichen. Wo sollte das Finanzamt auch tausende von Rechnungen lagern, wenn jeder Kleinstbetrag als Beleg eingereicht wird.

Das Finanzamt wird sich bei dir melden, wenn Belege notwendig sind. Ohne es mit dem Sachbearbeiter abgesprochen zu haben, würde ich unaufgefordert keine Belege ans Finanzamt schicken.

Belege können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn bestimmte Angaben unplausibel sind oder wenn du größere Anschaffungen gemacht hast und dafür die Umsatzsteuer zurückbekommen möchtest beziehungsweise das Finanzamt einige Positionen überprüfen möchte.
04.03.2014 um 11:10

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