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Steuerfreie Dividende - Wie ist das möglich?

Frage von Gast | 18.09.2016 um 17:54

Ich muss zugeben, dass ich noch nicht lange im Besitz von Aktien bin. Nun habe ich meine erste Dividende einer Aktie erhalten, auf die ich natürlich sehr stolz bin.

Allerdings ist schon diese erste Dividende eine Kuriosität. Auf dem Beleg der Bank zur Dividendengutschrift steht nämlich:

Steuerfreie Ausschüttung von Einlagen im Sinne des § 27 KStG.

Ich habe versucht diesen Paragraphen im Internet zu suchen, denn daraus aber nicht wirklich schlau geworden. Kann mir jemand erklären, was das bedeutet?

Ich hätte jetzt zumindest mit der Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden gerechnet. Wie kann es sein, dass mir der Staat plötzlich diese Steuer erlässt und schenkt? Oder muss ich später in meiner Steuererklärung trotzdem die Kapitalertragsteuer für diese Einnahme angeben und bezahlen?

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1Beste Antwort1 Stimme

Ein Wunder ist hier leider nicht geschehen, der Staat schenkt dir auch nichts. Der Hintergrund ist folgender:

Steuerfreie Dividenden

Bei einer steuerfreien Dividende ist es zwar so, dass die Ausschüttung steuerfrei ist, jedoch wird gleichzeitig der Einstandskurs (zu dem du die Aktie damals gekauft hast) um die Höhe der Ausschüttung reduziert.

Dadurch wird der Staat in dem Moment zuschlagen, in dem du deine Aktie wieder verkaufst. Solange du die Aktie in deinem Depot behälst, passiert nichts. Beim Verkauf allerdings fällt durch den niedrigeren Einstandskurs automatisch dein Gewinn höher aus und damit auch die Steuern auf deinen Gewinn. Damit wird der Tag an dem die Steuern fällig werden quasi nur verschoben (es sei denn du behälst die Aktie für immer).

Gesetzliche Grundlage

Vielleicht fragst du dich nun, wie solche steuerfreien Dividenden überhaupt möglich sind und was der Unterschied zu "normalen" Dividenden ist.

Die gesetzliche Grundlage dafür liegt im Körperschaftsgesetz, insbesondere im Paragraphen § 27, den du auch schon erwähnt hattest. Darin ist geregelt, dass Unternehmen Kapitalrücklagen in Form eines steuerlichen Einlagenkontos vornehmen können. Bei Auflösung dieser Rücklagen können die Rücklagen als steuerfreie Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

Der Unterschied zur normalen Dividendenausschüttung ist, dass diese Gelder nicht aus dem operativen Gewinn stammen (der zu versteuern wäre) sondern um die Auflösung einer Kapitalrücklage (die steuerfrei ist).
Letztes Update am 25.09.2020 | Erstellt am 19.09.2016

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