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Darf ich mich in die 1. Klasse der Bahn setzen, wenn die 2. Klasse voll ist?

Frage von Gast | 02.10.2016 um 21:27

Fast jeden Tag fahre ich mit dem Zug zur Arbeit und fast jeden Tag rege ich mich über die vollen Züge der Deutschen Bahn auf.

Ich könnte stets neidisch werden, wenn ich einen Blick in die erste Klasse des Zuges werfe. Die ist eigentlich fast immer leer während alle anderen im Gang der zweiten Klasse schwitzen.

Regelmäßig gibt es Leute, die in die 1. Klasse wechseln, sobald in der zweiten keinen Sitzplatz mehr frei ist. Getraut habe ich nicht das noch nicht. Ist das tatsächlich erlaubt?

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Als Fahrgast zweiter Klasse darf man sich nicht einfach eigenmächtig in die erste Klasse setzen - selbst dann nicht, wenn in der zweiten Klasse Platzmangel herrscht. Geregelt ist dies in § 13 "Unterbringung der Reisenden" der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO):

(1) Der Reisende hat Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die sein Fahrausweis lautet. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz oder auf Unterbringung in der 1. Klasse bei Platzmangel in der 2. Klasse besteht nicht. Der Tarif kann Ausnahmen zulassen. Das Eisenbahnpersonal ist berechtigt, den Reisenden Plätze anzuweisen. Auf Verlangen der Reisenden ist es verpflichtet, für deren Unterbringung zu sorgen.

(2) Der Reisende hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er keinen Sitzplatz findet und ihm keiner angewiesen werden kann.

Das heißt, dass du die erste Klasse nicht betreten darfst, solange das Zugpersonal nicht das Okay dazu gegeben hat. Allerdings hat das Zugpersonal sogar die Pflicht zu reagieren, sollte es in der zweiten Klasse wegen Überfüllung zu einem Sicherheitsrisiko kommen. Ab einem gewissen Punkt muss das Personal reagieren und die erste Klasse freigeben oder keine weiteren Fahrgäste mehr aufnehmen.
04.10.2016 um 23:03

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