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Autobahn: Rechts überholen auf der Beschleunigungsspur?

Frage von Stockman | 09.12.2013 um 21:27

Beim Auffahren auf die Autobahn passiert es mir häufig, dass sehr langsame Lastwagen vor mir unterwegs sind. Daher wäre es für mich in dieser Situation am einfachsten, bis zum Ende vom Beschleunigungsstreifen durch zu fahren und dabei die Lkw zu überholen.

Das Problem: Im Prinzip würde ich dabei ja in die Verlegenheit kommen, auf der Autobahn rechts zu überholen. Und das ist ja eigentlich nicht erlaubt.

Was meint ihr für diese Situation? Ist es nicht erlaubt oder gibt es da vielleicht eine Ausnahmeregelung?

AntwortenPositivNegativ
1Beste Antwort3 Stimmen

Tatsächlich darf auf dem Beschleunigungsstreifen schneller gefahren werden als auf der Autobahn daneben. Also darfst du ruhig langsame Lkw auf der Beschleunigungsspur überholen.

Nachzulesen ist das in der Straßenverkehrsordnung in § 7a, Absatz 2 (Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen), wo es heißt:

"Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."

Beim Abfahren von der Autobahn gilt das allerdings nicht. Dazu § 7 a, Absatz 3 StVO:

"Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden."

Wer nun aber auf die Idee kommen könnte, von der Autobahn auf den Beschleunigungsstreifen "abzufahren", um von dort aus einiger andere Verkehrsteilnehmer zu überholen und dann wieder aufzufahren, sollte dies lieber lassen. Das ist nämlich so nicht erlaubt.
12.12.2013 um 11:44

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